Was ist der Unterschied zwischen Erstwohnsitz, Zweitwohnsitz und Ferienhäuser/-wohnungen ?
Diese Frage hören wir oft! Das hängt von der Bestimmung ab, die von der Gemeinde Texel für ein Objekt festgelegt wurde.
Häuser/Wohnungen, die als Erstwohnsitz erworben werden können, sind ausschließlich für den dauerhaften Aufenthalt bestimmt und dürfen nicht an Touristen vermietet oder für den privaten Freizeitgebrauch genutzt werden. Einen Umzug nach Texel müssen Sie der Gemeinde melden, damit Sie im Personal Records Database (BRP) aufgenommen werden.
Zweitwohnsitze sind von der Gemeinde Texel mit einem doppelten Zweck versehen: Diese Häuser/Wohnungen können als Erstwohnsitz oder Ferienunterkunft genutzt werden.
Ferienhäuser/-wohnungen dürfen nicht dauernd als Erstwohnsitz bewohnt werden. Als Eigentümer können Sie sich für die touristische Vermietung oder den persönlichen Gebrauch (oder beides) entscheiden. Für touristische Vermietungen muss Kurtaxe bezahlt werden. Für die eigene Benutzung erhebt die Gemeinde Texel „forensenbelasting“, falls Sie oder Ihre Familie dieses Haus/diese Wohnung (oder das Mobilheim) mehr als 90 Tage per Jahr benutzen. Die Höhe dieses Betrages hängt vom WOZ-Wert ab.